Gerne informieren wir Sie, dass Sie uns für einen Wertschriftentransfer das Formular im Anhang ausgefüllt und unterzeichnet per Post an folgende Adresse senden müssen:
Ich wählte die Alternative, rief an und hatte das Identifikationsgespräch mit einem MA.Alternativ können Sie uns den Scan des Transferauftrages auch über das Kontaktformular zustellen, allerdings ist dann eine telefonische Identifikation zusätzlich notwendig. Wenn Sie uns direkt nach Zustellung der Nachricht anrufen, kann der Auftrag mit wenig Verzögerungen an die verantwortliche Fachabteilung weitergeleitet werden.
Am 8. April rief mich dann wieder jemand um meine Idendität zu verifizieren.
Am 11. April dann folgende Message:
Da ich diese Message übersah rief wieder jemand am 21. April an und stellte mir die obgenannten Fragen.Wie bereits am 21. März 2021 per Kontonachricht mitgeteilt, um Ihnen die ausgehenden Transfers freizuschalten und unsere Abklärungspflicht zu erfüllen, bitten wir Sie, uns zusätzlich folgende Informationen zukommen zu lassen.
Als Schweizer Bank sind wir verpflichtet, abzuklären ob der Kunde Möglichkeiten zum Insider-Handel besitzt und was die ökonomische Herkunft der Gelder ist (z.B. Einkommen / Salär). Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:
- Was war Ihre vorherige berufliche Tätigkeit (Berufsbezeichnung bzw. Stellenbeschrieb)?
- In welcher Abteilung waren Sie tätig? Waren Sie in einer Führungsposition tätig? Wenn ja, auf welcher Stufe?
- Wer war Ihr Arbeitgeber? Was waren dessen Hauptaktivitäten?
- Gibt es eine Webseite die wir konsultieren können?
Nun, ich gebe zu, die Mitteilung vom 21. März letzten Jahres nicht gelesen zu haben. Danke für die Belehrung!
Bis jetzt erfolgte noch kein Transfer!
Ich frage mich schon, ob wir tatsächlich eine Gesetzgebung haben, die eine Verschiebung von einem Konto auf ein anderes (gleicher Kontoinhaber, gleiche Bank) diesen Aufwand verlangt.
Ob die Banken bei allen Transfers, insbesondere bei solchen in Millionenhöhe auch so pingelig sind?