Und:
Der Spass, der vom Spassigen als Spass angesehen wird, wird vom Spassempfänger nicht immer als Spass erkannt........ Risiko hoch.
Und:
Ein Spass in einem Kulturkreis, wird in einem anderen Kulturkreis manchmal zum Kriegsauslöser.
Und:
Wenn das nicht kurswirksam ist!Es ist wohl die letzte Schlacht um das Schweizer Bankgeheimnis, die nächsten Freitag vor dem Bundesgericht in Lausanne ausgetragen wird. Es geht darum, ob die Schweiz Daten von 45'000 UBS-Kunden an Frankreich ausliefert oder nicht. Je nach Standpunkt geht es auch darum, ob die Schweiz im Nachhinein abermals Wortbruch begeht und heute gültiges Recht rückwirkend auf die Zeit vor Aufhebung des Bankgeheimnisses anwendet. Und es geht vielleicht auch darum, ob die Bank ihre Busse von 5,4 Milliarden Franken an die Franzosen bezahlen muss.
Die UBS befürchtet, dass die Franzosen die erhaltenen Daten nicht nur für die Verfolgung der Steuersünder auf der Liste nützen könnten, sondern auch in eben diesem laufenden Verfahren gegen die Bank. Das sei auch schon mit Daten passiert, die Frankreich über andere Amtshilfegesuche erhalten hatte. Normalerweise ist das unzulässig. Es gilt das sogenannte Spezialitätenprinzip, welches verbietet, dass die Daten für einen anderen Zweck verwendet werden.
Dass das Bundesgericht den Fall am Freitag überhaupt behandelt, bedeutet eine erste kleine Niederlage für die UBS. Die Bank wollte, dass das Bundesgericht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts stehen lässt. Falls die Daten ausgeliefert werden, ist für die UBS entscheidend, dass sich das Bundesgericht zum Spezialitätenprinzip äussert und wenigstens von den Franzosen eine verbindliche Zusage einfordert, dass sie dieses anerkennen.
Laut UBS ist der Fall von grosser Bedeutung für den Finanzplatz, und CEO Sergio Ermotti hat die Eidgenössische Steuerverwaltung mehrmals dafür kritisiert, dass sie den Fall überhaupt weitergezogen hat. Auch beklagte er im Interview mit der SonntagsZeitung die mangelnde Unterstützung durch die Politik in Bern. «Die ESTV ist um Rechtssicherheit bemüht – unter Berücksichtigung der Bedeutung des Finanzplatzes», so ESTV-Sprecher Roland Meier. Zur Rechtssicherheit gehöre, dass bei grundsätzlichen Fragen, die für die Amtshilfepraxis von grosser Relevanz sind, für die Beurteilung der Rechtslage ein höchstinstanzliches Urteil anzustreben ist.
Es ist keine alltägliche Schlammschlacht. Bei ihr geht es um Firmenkonstrukte, Offshorekonten, teure Kunstwerke und eine Megajacht. Die Scheidung zwischen dem russischen Öl- und Gasmagnaten Farkhad Akhmedov und seiner ehemaligen Frau Tatiana Akhmedova bewegt die englische Öffentlichkeit seit Jahren. Das in London wohnhafte Ex-Paar einigte sich 2016 auf einen Vergleich im Umfang von mehr als 450 Millionen Pfund. Rund 40 Prozent seines Vermögens sollte der Geschäftsmann für die Trennung bezahlen. Damit gilt sie als eine der teuersten Scheidungen Grossbritanniens.
EbenVor wenigen Tagen liessen die Anwälte von Tatiana Akhmedova ein Vermögen von mehr als 280 Millionen Franken bei der UBS pfänden. Mitsamt Zins von 8 Prozent seit dem 6. Januar 2017. Dies geht aus einer im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichten Pfändungsanzeige hervor. Mit Zins und Zinseszins dürfte der Betrag bereits um mehr als 50 Millionen Franken angewachsen sein.
Die Bank äussert sich nicht dazu. Wie gross der umstrittene Vermögensteil bei der UBS tatsächlich ist, bleibt damit offen. Sicher ist, dass der Bank dadurch kein Schaden entstehen wird.