AIA Automatischer Informations Austausch

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CrashGuru
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AIA Automatischer Informations Austausch

Beitrag von CrashGuru » 27. Juli 2019, 20:06

Ich erlaube mir mal hier einen neuen Thread zu eröffnen. Kann gerne verschoben werden, sollte das Thema irgendwo gut reinpassen.

Zur Information, da möglicherweise nur einige wenige, diese "Dinger" je zu Gesicht bekommen. Ich stelle mal zwei AIA Auskunftsinformationen hier rein. Eine weitere kommt wahrscheinlich dann im August, da jedes Finanzinstitut da machen kann was es will (wie es scheint).
Die Bank Cler hat z.B. schon im Januar geantwortet! Vorbildlich. Alle anderen haben sich darauf berufen, dass sie erst per Mitte Jahr lieferpflichtig seien und die Daten noch nicht vorhanden wären. Was natürlich absoluter Schrott ist, denn jedes Finanzinstitut muss ja per Ende Jahr eine Bilanz an die Kunden liefern, also sind die Daten vorhanden. Aber eben, der König Kunde....

Nebenbei, Swissquote hat geantwortet, dass sie keine Meldung machen werden, da kein Handel stattgefunden habe. Einigermassen logisch und Kundenfreundlich. Wobei es mir nicht ganz klar ist, wie weit dies dem Gesetz entspricht. Und dazu kommt, dass ich dieses Konto trotzdem deklarienen muss, wobei dann der "Nichthandel" hoffentlich nicht zu Problemen führt. Alles etwas dubios.

Also schaut mal die Anlagen an. Ich hoffe auf Verständnis, dass ich Personendaten geschwärzt habe. Ist ja sowieso heute üblich im Zeitalter der Transparenz :mrgreen:

Besonders interessant, die Unterschiede. Bei PF gibt es nur gerade einen Betrag, den Schluss-Saldo 31.12. Sollte jemand ein Anlagekonto haben, dürften dann noch Angaben zu Erträgen usw. dazu kommen, nehme ich mal an. Dass kein Zinsertrag aufgeführt ist, wundert ebenfalls, obwohl dieser ja 0.00 gewesen wäre. Aber erwähnt sollte er eigentlich werden. Nun ja, wie gesagt, jedes Finanzinstitut macht da was es will. Übrigens, die Käufe erscheinen nirgends!?

Bei CLER ist das alles eher ersichtlich. ACHTUNG: Was dabei irritierend ist, das ist der Punkt "Verkaufserlöse". Da werden die Beträge verkaufter Wertschriften aufgeführt, als Bruttobetrag. Also nur der Erlös. Die "andere Seite", die Kaufkosten erscheinen nirgends. Ist laut CLER auf meine Frage weshalb nicht der Saldo Kauf/Verkauf angegeben wird damit begründet, dass dies nicht vorgesehen ist in den AIA-Verträgen.

D.h. auch ein möglicher Verlust als Saldo erscheint nicht. Für die Steuerbehörde bedeutet dies zuerst einmal 100% Ertrag! Es ist dann also am Steuerpflichtigen, die Kaufseite inkl. Spesen gegenüber der Steuerbehörde irgendwie klar zu stellen. Sonst könnte es teuer werden. Besonders in Spanien, wo alle Erträge zuerst mal zum Einkommen dazu geschlagen werden.

Bisher habe ich noch nicht heraus gefunden, wie diese Deklaration sinnvoll funktioniert. Für dieses Jahr haben wir die Steuern durch einen Spezialisten machen lassen. Wir haben allerdings den Eindruck, dass der eher fürs Steueramt gearbeitet hat als für uns :evil: :twisted:
Dateianhänge
AIA geschwärzt.pdf
AIA Auskunft Postfinance
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AIA geschwärzt.pdf
AIA Auskunft Bank CLER
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Meerkat
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Re: AIA Automatischer Informations Austausch

Beitrag von Meerkat » 28. Juli 2019, 08:13

Danke für den interessanten Beitrag.
AIA, soweit ich das verstehe: Wenn eine Person in einem Partnerstaat lebt, liefern die Schweizer Banken der ESTV und diese dem Partnerstaat die Daten.
Hat eine Person als Steuerdomizil die Schweiz und ein Konto in einem Partnerstaat, liefert dieser dann die Daten an die ESTV? Eine Schweizer Bank aber nicht (Bankkundengeheimnis)?

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Re: AIA Automatischer Informations Austausch

Beitrag von Meerkat » 28. Juli 2019, 08:26

Hier noch ein paar Links zum Thema
Was ist
Automatischer Informationsaustausch
Beziehungen aller Länder
ACTIVATED EXCHANGE RELATIONSHIPS FOR CRS INFORMATION

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Re: AIA Automatischer Informations Austausch

Beitrag von Meerkat » 28. Juli 2019, 11:54

Bevor ich eine grosse Recherche starte, eine Frage: Funktioniert das so, dass in meinem Fall (Steuerdomizil Schweiz) mir meine südafrikaschie Bank auf Anfrage mitteilen muss, ob und welche Daten sie an die ESTV mitteilt?

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Re: AIA Automatischer Informations Austausch

Beitrag von CrashGuru » 28. Juli 2019, 18:32

Meerkat hat geschrieben:
28. Juli 2019, 11:54
Bevor ich eine grosse Recherche starte, eine Frage: Funktioniert das so, dass in meinem Fall (Steuerdomizil Schweiz) mir meine südafrikaschie Bank auf Anfrage mitteilen muss, ob und welche Daten sie an die ESTV mitteilt?
Gute Frage. Sofern das im AIA für alle teilnehmenden Länder verpflichtend ist, ja. Sonst ?
Aber ich würde diese Information einfach einmal einfordern. Mehr als ablehnen können die ja nicht.

Nebenbei, bei CLER war das völlig problemlos und ich hatte die Angaben schon im Januar. Mit der PF war es zäh, vor allem wegen Unkenntnis der "Gesprächspartner". Mit Swissquote war es fruchtlos, da diese keine AIA Infos produzierten (keine Kontobewegungen). Mit der UBS war die Verhandlung geradezu katastrophal, frustrierend und alles andere als kundenfreundlich. Vielleicht gehe ich später einmal genauer darauf ein, wenn ich dann endlich deren AIA-Infos erhalten habe........
Zuletzt geändert von CrashGuru am 28. Juli 2019, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: AIA Automatischer Informations Austausch

Beitrag von CrashGuru » 28. Juli 2019, 18:37

Meerkat hat geschrieben:
28. Juli 2019, 08:13
Danke für den interessanten Beitrag.
AIA, soweit ich das verstehe: Wenn eine Person in einem Partnerstaat lebt, liefern die Schweizer Banken der ESTV und diese dem Partnerstaat die Daten.
Hat eine Person als Steuerdomizil die Schweiz und ein Konto in einem Partnerstaat, liefert dieser dann die Daten an die ESTV? Eine Schweizer Bank aber nicht (Bankkundengeheimnis)?
Richtig. Das Schweizer Finanzinstitut "produziert" in diesem Fall gar keine Papiere. Der AIA betrifft den CH-Kunden in diesem Fall ja nicht. Und das Bankgeheimnis für CH-Steuerbürger besteht ja (noch).
Hingegen liefert das ausländische Finanzinstitut die AIA-Informationen jedes Kunden mit Steuerdomizil im Ausland (sofern dieses Land dem mit Südafrika ein AIA Abkommen hat) an eine zentrale Stelle in Südafrika, diese sollte die Daten dann in bestimmter Zeit an die ESTV liefern.

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Re: AIA Automatischer Informations Austausch

Beitrag von Meerkat » 29. Juli 2019, 09:30

Spannend. Meine südafrikanische Bank hat mich noch nie gefragt, wo mein Steuerdomizil ist. Das Einzige was sie weiss ist, dass ich CH-Bürger bin und ein SA-Visum habe. Ob sie in Zukunft den Schriftenempfangsschein sehen will? Ob's den auch auch auf Englisch gibt? Vor rund 10 Jahren hatte ich mal ein Telephongespräch mit einer MA der ESTV. Sie betonte, dass Wohn- und Steuerdomizil nicht das Gleiche sei. Ob die Gemeinde einen Steuerdomizilschein ausstellt?

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Re: AIA Automatischer Informations Austausch

Beitrag von CrashGuru » 29. Juli 2019, 11:16

Meerkat hat geschrieben:
29. Juli 2019, 09:30
Spannend. Meine südafrikanische Bank hat mich noch nie gefragt, wo mein Steuerdomizil ist. Das Einzige was sie weiss ist, dass ich CH-Bürger bin und ein SA-Visum habe. Ob sie in Zukunft den Schriftenempfangsschein sehen will? Ob's den auch auch auf Englisch gibt? Vor rund 10 Jahren hatte ich mal ein Telephongespräch mit einer MA der ESTV. Sie betonte, dass Wohn- und Steuerdomizil nicht das Gleiche sei. Ob die Gemeinde einen Steuerdomizilschein ausstellt?
In Sachen Wohnort, Domizil, Steuerdomizil, Steuerhoheit und und und bin ich schon fast Expert, denn wir haben ja während rund 20 Jahren als "Weltenbummler" auf Schiffen gelebt. Die beste Form ohne Steuererklärung leben zu dürfen! Denn ohne Wohnort ! keine Anmeldung, ohne Anmeldung keine Steuererklärung.... Normalerweise hat man 3 Monate Aufenthaltsrecht ohne Meldung. Spannend wird es, wenn man mehr als 181 Tage am selben Ort ist (z.B. Winterhafen....). Dann wäre selbst eine Anmeldung mit Steuerpflicht fällig. Allerdings ist sogar dies nicht einmal sicher. Denn dazu gehört, dass sich der Lebensmittelpunkt auch da befindet, was in einem Winterhafen eher wieder nicht der Fall ist, da keine Familienangehörigen vorhanden, keine Freunde, keine Bankbeziehungen !, keine Arztbesuche usw. usw.. Zudem unterbricht jeder Besuch ausserhalb des Liegeplatzes diese Zeit und wird von den möglichen 181 Tagen abgezogen. Und weitere Kriterien. Dazu kommt, dass das sowieso von niemandem kontrolliert wird.

Zu diesem Thema kann man auch einmal googeln. Es gibt da sogar einen bestimmten Begriff im Netz, der sich auf alle Reiseformen bezieht, bei denen keine Anmeldung erfolgt. Ist mir entfallen, werde ich nachreichen.


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Re: AIA Automatischer Informations Austausch /Modelo 720"

Beitrag von CrashGuru » 9. September 2019, 11:21

Hier wieder einmal eine Info in Sachen Spaniens Steuermodell


s. den angehängten Artikel aus der CBN von letzer Woche.

Es gibt ja hier das "Modelo 720" genannte Formular. Unabhängig (wird behauptet) von der eigentlichen Steuerpflicht und Steuerauskunft, muss es von den Steuerpflichtigen mit Auslandvermögen ! eingereicht werden bis zum 31. März des Folgejahres.

Dieses Papier (so ungefähr 10 Seiten......) muss alle Angaben enthalten über jegliche Vermögensteile, welche von spanischen Steuerpflichtigen (ob "steueransässige Ausländer* oder Einheimischer) unter bestimmten Voraussetzungen (die A) kompliziert formuliert und B) schwierig beizubringen (lese: Banken haben keine Ahnung was benötigt wird") sind), enthalten.
Wehe, wenn es "zu spät" eingereicht wird.
Als Info, es muss JEDES Konto, JEDER Vermögensteil einzeln (Tresorinhalt!!), Immobilien, Anteile an Firmen und und und, SEPARAT und jeweils mit dem eventuellen ERTRAG je Teil, angeführt werden. JEDES Einzelne Teil ist mit Strafe bedroht, sollte es vergessen oder falsch angegeben werden. Selbst Fehler (z.B. Differenz zwischen Saldo im Modelo 720 und dem entsprechenden Saldo in der von der Bank gelieferten AIA-Info).... kann mit 50'000 Euro geahndet werden, egal ob der Fehler 1 Euro oder 1 Million Euro beträgt. !!!! Wie gesagt, jedes Teil einzeln angeben und wenn mehrere Fehler passieren sollten, so wird die Strafe 50'000 Euro JE TEIL sein!

DIES IST ALLES NICHT ALS WITZE GESCHRIEBEN!

Im beschriebenen Fall scheint der Beschuldigte dieses Papier zu spät oder gar nicht eingereicht zu haben. Es kann dabei sein, dass er das Vermögen im Ausland aber dann bei der offiziellen Steuererklärung (per ende Juni spätestens) angegeben hat !!!!
Das würde aber die Strafe nicht verhindern, denn diese wird im Falle von verspäteter oder falscher Angabe/Abgabe so oder so verhängt.

Und kann im schlimmsten Falle wie vorliegend, weit über das gesamte vorhandene Vermögen hinaus gehen !!!!

Soweit einmal kurz den Blick über die CH-Grenze erweitert. Auch Spanien ist ein EU-Staat, der freien Waren und Personenverkehr so hoch hält, dass die EU der Schweiz die Daumenschrauben anlegen will. Aber wenn es um Steuerhoheit geht, dann scheint der Beamte frei, in der Interpretation seiner Formulare.
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Modelo 720 09 09 2019.pdf
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