Seite 11 von 13

Re: Das "andere Forum"

Verfasst: 24. August 2022, 13:42
von Meerkat
Perry2000 hat geschrieben:
24. August 2022, 13:08
Da gibt es keine "Freigabe" Daten nachzuladen. Trotzdem sehen wir ob angesehen, geöffnet, gelöscht oder Link benutzt.
Ist mir neu. Werde das mal mit meinem IT-Schwiegersohn diskutieren. Was ist der Unterschied zwischen "angesehen" und "geöffnet"? Was ist massgebend? Mein Mailprogramm oder das des Absenders?
So wie ich das verstehe, wird allein durch das Oeffnen einer Email ohne etwas anzuklicken nichts ausgesandt. Sonst könnte ja ein Hacker mit versteckten Linkadressen x-beliebige Daten klauen. Ich bin fast sicher, dass dies mein Norton merken würde.
Ich kann das auch mal bei Gelegenheit mit meinem Email-Provider checken.

Re: Das "andere Forum"

Verfasst: 24. August 2022, 13:49
von fritz
Meerkat, da du ja auch Inkognito-Namen hast, könntest du dort mal den Link für uns rauskopieren. ;)

Und ich weiss ja auch nicht, wer Recht hat, aber manchmal gibt es schon erstaunliche Sachen, z.B. auch mit SMS, da glaubt man ja auch, das sei nur reiner Text, der nichts ausführbares drin hat. Aber mein früherer Arbeitgeber hat es geschafft, per SMS mir auf der SIM-Karte (damals noch ein Dumbphone) das Adressbuch zu ändern, ohne dass ich es gemerkt habe oder etwas zustimmen musste.

Gruss
fritz

Re: Das "andere Forum"

Verfasst: 24. August 2022, 18:28
von Perry2000
@ Meerkat
Nur dass wir uns richtig verstehen, nicht unser Mail Programm mach das, sondern unser Dienstleister der die Mails versendet.
Da kann man dann die Aufschlüsselung abrufen ;)
Ich vermute Mal wenn einer Outlook nutzt und die Vorschau an hat, gilt das als geöffnet. Obwohl da ja nichts "nachgeladen" wurde.

https://de.sendinblue.com/funktionen/e- ... en-klicks/

Soll keine Werbung sein, kannst den Link auch löschen wenn der stört.

Betreffend Norton halte ich mich gaaanz zurück. Ich bin privat seit Jahren auf Mac ohne Spionagescanner unterwegs. Aber klar, Mac ist nicht Windoof. Windoof haben wir im Geschäft und da auch mit nem Scanner der schnüffelt :idea:

Re: Das "andere Forum"

Verfasst: 24. August 2022, 18:49
von fritz
Interessant. Ich finde das aber ziemlich heikel. Wenn dieses Programm meine E-Mails beim Versenden verändern kann, kann es ja auch alle Mails lesen (zugegeben, das kann das Mail-Programm auch).

Soviel ich weiss, lädt Outlook in der Vorschau tatsächlich Bilder und sonstiges Zeugs nach, zum Beispiel auch Viren. Daher wird ja immer wieder empfohlen, diese Vorschau auszuschalten. Bei der Arbeit mache ich das auch immer wieder (wahrscheinlich als Einziger), nach gewissen Updates ist es dann wieder aktiviert und ich muss es wieder ausschalten.

Zuhause benutze ich zur Zeit Thunderbird, da habe ich sowohl die Vorschau, wie auch das automatische Laden von Bildern, etc. deaktiviert. Ob die von dir angesprochenen unsichtbaren Bilder trotzdem geladen werden, weiss ich nicht - wäre aber interessant zu wissen.

Gruss
fritz

Re: Das "andere Forum"

Verfasst: 25. August 2022, 06:30
von Perry2000
Unsichtbare Bilder?!? Jetzt verwirrst du mich aber :shock: :?:
Ich habe nichts von unsichtbaren Bilder geschrieben. Wenn die Bilder klein genug sind, werden sie direkt in die Mail integriert und nicht erst beim öffnen nachgeladen. Es gibt da eine kb Grenze pro Bild die zu beachten ist. Meine Frau weiss das besser, die macht das aufbereiten :lol:
Steht aber sicher auch irgendwo in den Hilfe Seiten.

Outlook lädt in der aktuellen Version nichts nach ohne Einwilligung. Zumindest macht man uns das glaubhaft :idea:
Selbst die Vorschau zeigt nur die Integrierten Bilder und lädt nicht nach ohne Bestätigung.
Wenn du einen Link anklickst, musst du auch erst bestätigen dass der geöffnet werden darf.

Aber eben, was da im Hintergrund tatsächlich passiert :?: :|
Kannst ja nach dem Mail Empfang das Netz abhängen und alle Mails ansehen :P :lol:

Re: Das "andere Forum"

Verfasst: 25. August 2022, 08:46
von fritz
Ach so, dann habe ich das falsch verstanden. Ich habe verstanden, dass du gemeint hast, die Bilder seien so klein, dass sie unsichtbar sind.

Bei mir, bei Thunderbird habe ich die Vorschau ja deaktiviert, ich muss also das Mail anklicken, damit ich es sehen kann, dann ist es aber noch reiner Text.
.
tb1.JPG
tb1.JPG (13.1 KiB) 2318 mal betrachtet
.

Wenn ich Bilder sehen will, auch kleine, muss ich das jeweils zuerst bei jedem Mail aktivieren, diese Wahl kann ich auch für später speichern.

Ich kann zum Beispiel sagen ich will bei diesem Mail alle Bilder anzeigen, die von trader-forum.club kommen, oder alle Bilder die in einem Mail von trader-forum.club vorkommen (auch von anderen Domains) und das nur für das aktuelle Mail oder auch in Zukunft.

Damit habe ich mich immer recht sicher gefühlt, ob es wirklich sicher ist weiss ich nicht.

Gruss
fritz

Re: Das "andere Forum"

Verfasst: 25. August 2022, 11:32
von Perry2000
Ach so, jetzt ist klar, wir verstehen uns falsch :lol: :lol: :lol:
Mit "klein" meine ich die Dateigrösse jeden Bildes. Ist die klein genug, wird das Bild mit gesendet und nicht nachgeladen :idea:
Das hat nichts mit der dargestellten Grösse eines Bildes zu tun.
Hast bestimmt schon Mails erhalten bei denen Bilder angezeigt werden, ohne das du das explizit freigeben must.

Re: Das "andere Forum"

Verfasst: 27. August 2022, 10:27
von Meerkat
Stichwort zu diesem Thema: Tracker pixels. Die versteckten "Bilder" sind 1x1 pixel 8-)
Wiki:
Spy pixel
pder ein Artikel
How to Tell Which Emails Quietly Track You
Mit spy pixels ist es möglich zu sagen, ob das Email angeschau, weitergeleitet und wo die Locaion des Empfängers ist.
In einigen Blogs wird argumentiert, das dies illegal sei, wenn der Empfänger nicht informiert werde (analog Cookie Einverständnis bei Websites). Ob dies für EU/CH zutrifft, weiss ich nicht.

Re: Das "andere Forum"

Verfasst: 27. August 2022, 13:15
von Meerkat
Situation in D (EU?)
So setzen Sie Tracking-Pixel rechtskonform im Newsletter ein!
Wenn Sie E-Mails mit werblicher Ansprache versenden wollen, ist dies grundsätzlich nur mit Einwilligung der adressierten Person möglich. Als Werbung gilt dabei jegliches Angebot an Inhalten, das der Absatzförderung Ihres Unternehmens dient. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Werbeinhalt für die Kundin oder den Kunden einen Vorteil darstellt (z. B. Gutschein oder Rabattcode).

Es fallen somit nicht nur regelmäßige Mailings, wie z. B. Newsletter mit aktuellen Angeboten unter diesen Begriff, auch einmalige Mailings, etwa mit einem Rabatt zum Geburtstag der Kundin oder des Kunden, sind als Werbung zu werten, da sie der Absatzförderung dienen.

E-Mail-Newsletter dürfen nur nach Einholung einer Einwilligung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder ausnahmsweise unter den engen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG versendet werden.

Die Einwilligung muss durch eine ausdrückliche Handlung der Empfängerin oder des Empfängers erfolgen (z. B. mittels Opt-In Checkbox), protokolliert werden (Logfiles) und die vorgenommene Datenverarbeitung muss jederzeit für die Kundschaft abrufbar sein (Datenschutzerklärung). Zudem muss vor Erteilung der Einwilligung auf die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit (Abmeldemöglichkeit) hingewiesen werden. Der Einwilligungstext darf nicht in den AGB eingebettet sein, sondern ist immer separat einzuholen.
Der Text der Einwilligung darf auch nicht mit der Bestätigung der oder der Teilnahmeklausel an einem Gewinnspiel verknüpft werden. Hierfür ist ein separates Opt-In erforderlich. Obwohl § 7 UWG neben der wettbewerbsrechtlichen Bedeutung auch datenschutzrechtliche Bedeutung hat, da bei Vorliegen der Ausnahmen das berechtigte Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO überwiegen kann, ist diese nicht abschließend, da sie keine Aussage darüber trifft, ob und wie personenbezogene Daten in E-Mails verarbeitet werden dürfen. Aus diesem Grund muss auch die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten unter Zuhilfenahme von Web-Beacons bzw. individualisierter Links in E-Mails von einer datenschutzrechtlichen Einwilligung gedeckt sein.

Re: Das "andere Forum"

Verfasst: 27. August 2022, 14:04
von Meerkat
Schweiz siehe
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Unlauter handelt insbesondere, wer:
...
o. Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet;
siehe auch
Datenschutz Newsletter: Rechtssicheres E-Mail-Marketing in der Schweiz