Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank
Ihre AufgabenDie Zentralbank der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft.
Die Firma ist unabhängiga Sie versorgt den Schweizerfranken-Geldmarkt mit Liquidität.
b. Sie gewährleistet die Bargeldversorgung.
c. Sie erleichtert und sichert das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme.
d. Sie verwaltet die Währungsreserven.
e. Sie trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei.
GeschäftsfelderBei der Wahrnehmung der geld- und währungspolitischen Aufgaben nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 dürfen die Nationalbank und die Mitglieder ihrer Organe weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen.
Aktienkapitala. für Banken und andere Finanzmarktteilnehmer verzinsliche und unverzinsliche Konten führen und Vermögenswerte in Verwahrung nehmen;
b. bei Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern Konten eröffnen;
c. auf den Finanzmärkten auf Schweizerfranken oder Fremdwährungen lautende Forderungen und Effekten sowie Edelmetalle und Edelmetallforderungen (per Kasse oder Termin) kaufen und verkaufen oder damit Darlehensgeschäfte abschliessen;
d. eigene verzinsliche Schuldverschreibungen ausgeben und zurückkaufen (per Kasse oder Termin) sowie Derivate auf Forderungen, Effekten und Edel-metallen nach Buchstabe c schaffen;
e. Kreditgeschäfte mit Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern abschliessen, sofern für die Darlehen ausreichende Sicherheiten geleistet werden;
f. die in diesem Artikel bezeichneten Vermögenswerte halten und verwalten.
GewinnverteilungDas Aktienkapital der Nationalbank beträgt 25 Millionen Franken. Es ist eingeteilt in 100 000 Namenaktien mit einem Nennwert von je 250 Franken. Die Aktien sind vollständig liberiert.
Kurz gerechnet: 6 % von 25 Mio = 1,5 Mio. geteilt duch 100'000 Aktien -> Fr. 15 Dividende.Vom Bilanzgewinn wird eine Dividende von höchstens 6 Prozent des Aktienkapitals ausgerichtet.
Der Betrag des Bilanzgewinns, der die Dividendenausschüttung übersteigt, fällt zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone. Das Departement und die Nationalbank vereinbaren für einen bestimmten Zeitraum die Höhe der jährlichen Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone mit dem Ziel, diese mittelfristig zu verstetigen. Die Kantone werden
Damit wären wir bei der Sicht eines Aktionärs
Die Entwicklung des Kurses über die letzten 5 Jahre Interessanter der Verlauf über den letzten Monat Wenn auch die Ausschläge prozentual nicht gewaltig sind, könnte man doch diesem Pendeln jedesmal 100-200 Fr, brutto kassieren. Leider gibt es für diesen Titel keine OS.